Heizungscheck und hydraulischer Abgleich: Für Gasheizungen ab 1. Oktober 2022 Pflicht
Neue Verordnung: Bis zum 15. September 2024 müssen gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und, falls erforderlich, optimiert werden.
Der Bundesrat stimmte am 16. September 2022 final über die am 24. August 2022 von der Bundesregierung beschlossene neue Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung ab: Am 1. Oktober soll die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft treten.
Als Gebäudeeigentümer werden Sie damit verpflichtet, bis zum 30. September 2024 Ihre erdgasbetriebene Heizungsanlage vom Fachmann prüfen und, falls nötig, Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Dazu zählt die Optimierung der Heizungseinstellungen und der Austausch von technisch veralteten, ineffizienten Heizungspumpen. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen werden.
Folgendes muss geprüft werden:
· Sind die Heizungseinstellungen energieeffizient optimiert?
· Ist ein hydraulischer Abgleich nötig?
· Sind die Heizungspumpen effizient?
· Sollten Rohrleitungen und Armaturen neu gedämmt werden?
Im ersten Schritt handelt es sich um eine reine Überprüfung ohne Vornahme von Veränderungen an der Anlage oder ihren Einstellungen.
Die Heizungsprüfung muss nicht durchgeführt werden
Was müssen Sie tun?
Die Heizungsprüfung erfordert keinen extra Termin. Die Prüfung soll im Zuge ohnehin stattfindender Tätigkeiten durchgeführt werden, zum Beispiel bei der Heizungswartung oder Kehr- und Überprüfungstätigkeiten. Wenn also die nächste Wartung o. Ä. ansteht, fragen Sie die Prüfung einfach direkt mit an. Falls die Heizung optimiert werden sollte, ist dies bis zum 15. September 2024 umzusetzen.
Hydraulischer Abgleich
In größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungen ist der hydraulische Abgleich unter folgenden Voraussetzungen verpflichtend:
Der hydraulische Abgleich ist nicht verpflichtend, wenn
Was kostet mich der Heizungsscheck?
Im Rahmen der Heizungswartung - € 39,95 zzgl. Mwst.
Als eigenständiger Termin - € 69,95 zzgl. Mwst.
Kontaktieren Sie uns für die Durchführung des Heizungschecks.